von SÜDWEST PRESSE + Hapag-Lloyd Reisebüro GmbH & Co. KG
- FÜR REISEVERMITTLUNGSLEISTUNGEN -
Sehr geehrter Reisekunde,
wir freuen uns, über das von Ihnen gezeigte Interesse an den von uns vermittelten Reiseleistungen.
In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen dürfen wir Ihnen nachstehend die zwischen Ihnen als Reisenden
und uns als Reise Vermittlerin vereinbarten Geschäftsbedingungen darlegen.
- GELTUNG
- ANMELDUNG UND BUCHUNG
- ZAHLUNG
- LEISTUNGSÄNDERUNG
- RÜCKTRITT / UMBUCHUNGEN / AUFWENDUNGEN
- HAFTUNG
- SICHERUNG DES REISEPREISES
- UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
- GERICHTSSTAND
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1. GELTUNG
Das Reisebüro wird grundsätzlich in der Eigenschaft als Vermittlerin von Reiseleistungen im Rahmen einer Geschäftsbesorgung
nach § 675 BGB tätig, es sei denn, wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir als Reiseveranstalterin auftreten.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit für die Tätigkeit des Reisebüros auf dem Gebiet der Reisevermittlung.
Bei der Vermittlung von Reiseleistungen entsteht kein Pauschalreisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts.
Die Vermittlung einesReisevertrages –zwischen Ihnen als Reisekunden und dem gewünschten Reiseveranstalter, von
Flugbeförderungsleistungen, Bahn- und Busreisen, Hotelaufenthalten, Ferienwohnungen, Schiffsreisen und sonstigen
Veranstaltungen. Die Vermittlung des Pauschalreiseangebots erfolgt ausschließlich zu den Reisevertragsbedingungen des
Reiseveranstalters, auf die wir bereits in der Reiseanmeldung hinweisen.
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2. ANMELDUNG UND BUCHUNG
2.1
Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Email und online auf der Homepage von lastminit.de
vorgenommen werden kann, beauftragen Sie das Reisebüro verbindlich zur Vermittlung eines Reisevertrages mit einem
Reiseveranstalter oder anderweitiger Reise- und Beförderungsleistungen (Flugtickets, Bahnfahrkarten, Hotelreservierungen,
Ferienwohnungen, Schiffspassagen oder sonstiger Veranstaltungen).
Das Reisebüro führt die Buchungsaufträge alsbald aus, wobei die Buchungsannahme vorbehaltlich einer Verfügbarkeit und
Kapazität der Flugverkehrsgesellschaften, Reeder, Reiseveranstalter und sonstiger Leistungsträger und derer endgültigen
Bestätigung erklärt wird.
2.2
Die allgemeinen Geschäfts-/ und Reisebedingungen des auf der Anmeldung aufgeführten Reiseveranstalters, Hoteliers, Reeder
und sonstigen Leistungsträgers werden von Ihnen durch die Unterzeichnung /Bestätigung der Anmeldung ausdrücklich anerkannt.
2.3
Buchungsaufträge sind für Sie verbindlich. Der Vermittlungsauftrag kommt zustande, sofern das Reisebüro dessen Annahme
innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich bestätigt oder die Reiseleistung zwischenzeitlich erbracht ist. Das
Reisebüro wird allerdings nach Möglichkeit eine etwaige Ablehnung oder Nichtdurchführbarkeit einer Reisebuchung
unverzüglich mitteilen.
2.4
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Anmeldung bzw. aus den allgemeinen Geschäfts- oder Reisevertragsbedingungen
des vermittelten Reiseveranstalters.
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3. ZAHLUNG
3.1
Mit der Erteilung des Buchungsauftrages und der Anmeldung zu der Reise oder Veranstaltung ist gegen Aushändigung der
Reisebestätigung und des Sicherungsscheins des Reiseveranstalters eine Anzahlung zu leisten.
Die Höhe der Anzahlung ergibt sich aus der Reisebestätigung. Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn die Reiseunterlagen
im Reisebüro zur Abholung bereitliegen.
Sollen die Reiseunterlagen Ihnen vereinbarungsgemäß direkt durch den Reiseveranstalter oder die Flugverkehrsgesellschaft
oder durch das Reisebüro zugesandt werden, kann das Reisebüro verlangen, dass die Bezahlung des restlichen Reisepreises
zuvor erfolgt oder in geeigneter Weise von Ihnen sichergestellt wird.
Die Einforderung der Anzahlung als auch des gesamten Reisepreises erfolgt zum Inkasso und für den Reiseveranstalter, es sei
denn, die Reiseveranstalterbedingungen sehen eine andere Regelung vor.
3.2
Für den Fall, dass nach Art und Umfang der vermittelten Reiseleistungen von dem Reisebüro Vorauszahlungen an den
Reiseveranstalter oder den sonstigen Leistungsträger geleistet werden müssen, ist das Reisebüro berechtigt, die verauslagten
Beträge im Wege des Aufwendungsersatzes von Ihnen bei Anfall der gegebenenfalls außergewöhnlichen Aufwendungen einzufordern,
soweit Ihnen zuvor ein Sicherungsschein zur Verfügung gestellt wird.
3.3
Die Zusendung der Reiseunterlagen auf dem Postweg erfolgt nur auf Ihr ausschließliches Risiko.
In jedem Fall ist das Reisebüro nicht verpflichtet, abhanden gekommene oder verlorengegangene Reiseunterlagen kostenlos
zu ersetzen. Sollten Ihnen – außer in Fällen der Hinterlegung – die Reiseunterlagen nicht bis spätestens einen Tag vor
Reiseantritt zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte umgehend an das Reisebüro.
3.4
Preisänderungen der Flugverkehrsgesellschaften unterliegen nicht dem Einfluss des Reisebüros und bleiben ausdrücklich
vorbehalten.
3.5
Das Reisebüro ist berechtigt, eingetretene Flugtarifänderungen oder berechtigte Tarifnachforderungen seitens der
Luftverkehrsgesellschaften mit entsprechenden Aufwendungen belastet wurde. Die Zulässigkeit und Höhe etwaiger Preis-
und Tarifänderungen ergeben sich aus den Reisebedingungen des Reiseveranstalters sowie aus den allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Luftverkehrsgesellschaften.
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4. LEISTUNGSÄNDERUNG
Die von den Luftverkehrsgesellschaften veranlssten oder aufgrund betriebsnotwendiger anteiliger Umstände notwendig
werdenden Änderungen der Streckenführung von Flügen, deren Flugzeiten, Abflug- und Ankunftsflughafen, einschließlich
des Einsatzes anderer Fluggeräte und Fluglinien, bleibt den Luftverkehrsgesellschaften vorbehalten. Hierfür Übernimmt
das Reisebüro keinerlei Haftung.
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5. RÜCKTRITT / UMBUCHUNGEN / AUFWENDUNGEN
5.1
Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch ausdrückliche Erklärung von der Reise oder Veranstaltung zurücktreten
(Stornierung). Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2
Im Falle des Rücktritts kann das Reisebüro bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen gegenüber dem
Reiseveranstalter, dem Hotelier, dem Reeder, der Flugverkehrsgesellschaft oder sonstigen Leistungsträgern, von Ihnen
einfordern. Das Reisebüro ist hierbei nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an Sie weitergegebenen
rücktritts- und Stornokostenaufwendungen zu prüfen.
5.3
Werden auf Ihren Wunsch hin nach der Buchung und Anmeldung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des
Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Wahl des Veranstalters vorgenommen (Umbuchung),
kann das Reisebüro pro Reisenden ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 25 EUR – ohne besonderen Nachweis – erheben. Das
Reisebüro ist verpflichtet, in diesem Fall die Umbuchungswünsche unverzüglich an den Reiseveranstalter oder die
Flugverkehrsgesellschaft weiterzugeben. Umbuchungswünsche, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, die nicht oder
nicht mehr rechtzeitig von dem Reiseveranstalter oder der Flugverkehrsgesellschaft berücksichtigt werden können,
berechtigen Sie zum Rücktritt zu den Reisebedingungen des Reiseveranstalters oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Flugverkehrsgesellschaft. In diesem Fall haften Sie dem Reisebüro auf Inanspruchnahme etwaiger Stornokostenaufwendungen
seitens des Reiseveranstalters und der Flugverkehrsgesellschaft.
5.4
Kosten für sonstige Nebenleistungen, wie telefonische, fernschriftliche oder elektronische Anfragen oder Reservierungen
sowie die Besorgung von Dokumenten und dergleichen, können vom Reisebüro nach entstandenem Aufwand gesondert berechnet
werden.
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6. HAFTUNG
6.1
Für die vermittelten Reiseleistungen erbringt das Reisebüro Fremdleistungen, soweit sich aus der Reisebestätigung nichts
Gegenteiliges ergibt. Wir haften daher nicht selbst für die ordnungsgemäße Durchführung dieser vermittelten Fremdleistungen.
6.2
Die vertragliche Haftung des Reisebüros aus der Vermittlungstätigkeit ist auf den eineinhalbfachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
6.3
Das Reisebüro ist in diesen Fällen nicht zur Rückzahlung des Reisepreises oder Teilen des Reisepreises verpflichtet,
soweit auf Seiten des Reisebüros bereits etwaige Aufwendungen entstanden oder Zahlungen an den Reiseveranstalter erbracht
worden sind.
6.4
Das Reisebüro wird Sie im Auftrag des Reiseveranstalters vor Vertragsschluss über notwendige Pass- und Visumerfordernisse,
einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichten.
Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten sind Sie alleine verantwortlich.
6.5
Das Reisebüro haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn Sie das Reisebüro mit dessen Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass das Reisebüro
die Verzögerung zu vertreten hat.
6.6
Sie sind im übrigen für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen die
Nichtbefolgung ist durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch das Reisebüro bedingt.
6.7
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Auskünften übernimmt das Reisebüro, bei pflichtgemäßer Erkundigung bei den
zuständigen Stellen und Behörden, keine Gewähr.
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7. SICHERUNG DES REISEPREISES
Der Reiseveranstalter hat für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass Ihnen der gezahlte
Reisepreis, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen und insoweit notwendige Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte
Rückreise anfallen, erstattet werden. Dieser Sicherungsschein wird Ihnen im Auftrag des Reiseveranstalters durch das
Reisebüro ausgehändigt, soweit dieser nicht direkt vom Reiseveranstalter bereitgestellt wird. Dieses gilt dann nicht,
wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 150,- EURO nicht
übersteigt.
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8. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksam sein oder werden , so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten
wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.
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9. GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien
sich ergebenden Streitigkeiten, einschließlich aus Scheck- und Wechselforderungen, ist der Sitz des Reisebüros.
Postanschrift: Hafenbad 4, D-89073 Ulm